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Allgemeine Geschäftsbedingungen · General Sales Conditions


         Dritter hat der Besteller den Lieferer unver-  fahrübergang liegenden Umstandes als   7.   Bessert der Besteller oder ein Dritter unsach-
         züglich zu benachrichtigen.          mangelhaft herausstellen.         gemäß nach, besteht keine Haftung des
                                             Die Feststellung solcher Mängel ist dem     Lieferers für die daraus entstehenden Folgen.
                                               Lieferer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.   Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung
       2.  Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegen-  Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferers.   des Lieferers vorgenommene Änderungen
         stand im ordentlichen Geschäftsgang weiter-
         zuveräußern. Er tritt jedoch dem Lieferer   2.   Zur Vornahme aller dem Lieferer notwendig   des Liefergegenstandes.
           bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus     erscheinenden Nachbesserungen und Ersatz-
         der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer   lieferungen hat der Besteller nach Verständi-  Rechtsmängel
         oder gegen Dritte erwachsen.        gung mit dem Lieferer die erforderliche Zeit   8.   Führt die Benutzung des Liefergegenstandes
          Zur Einziehung dieser Forderungen ist der   und  Gelegenheit zu geben; andernfalls ist der   zur Verletzung von gewerblichen Schutzrech-
                                             Lieferer von der Haftung für die daraus ent-
         Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt.   stehenden  Folgen befreit. Nur in dringenden   ten oder Urheberrechten im Inland, wird der
         Die Befugnis des Lieferers, die Forderungen   Fällen der  Gefährdung der Betriebssicherheit   Lieferer auf  seine Kosten dem Besteller
         selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.  bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer   grundsätzlich das Recht zum weiteren
          Die Einziehungsbefugnis erlischt, wenn  Schäden, wobei der Lieferer sofort zu ver-    Gebrauch verschaffen oder den Liefergegen-
         –  der Besteller mit seinen Zahlungsverpfl ich-  ständigen ist, hat der Besteller das Recht, den   stand in für den Besteller zumutbarer Weise
          tungen gegenüber dem Lieferer in Verzug   Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu   derart modifi zieren, dass die Schutzrechts-
          gerät oder                         lassen und vom Lieferer Ersatz der erforderli-  verletzung nicht mehr besteht.
          – sie widerrufen ist oder          chen Aufwendungen zu verlangen.    Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen
          –  ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz-  3.   Der Lieferer trägt – soweit sich die Beanstan-    Bedingungen oder in angemessener Frist
          ver fahrens gestellt ist.          dung als berechtigt herausstellt – die unmit-  nicht möglich, ist der Besteller zum Rücktritt
          Der Lieferer kann dann verlangen, dass der   telbaren  Kosten der Nachbesserung bzw. der   vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten
                                                                                Voraussetzungen steht auch dem Lieferer ein
           Besteller ihm die abgetretenen Forderungen   Ersatzlieferung einschließlich des Versandes.   Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
         und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum   Er trägt außerdem die Kosten des Aus-  und   Darüber hinaus wird der Lieferer den Be-
         Einzug  erforderlichen Angaben macht, die   Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderli-  steller von unbestrittenen oder rechtskräftig
           dazugehörigen Unterlagen aushändigt und   chen Gestellung der notwendigen Monteure   festgestellten  Ansprüchen der betreffenden
         den Schuldnern die  Abtretung mitteilt, soweit   und Hilfskräfte einschließlich Fahrt kosten,   Schutzrechtsinhaber freistellen.
         nicht bereits durch den Lieferer geschehen.    soweit hierdurch keine unverhältnismäßige
          Wird der Liefergegenstand zusammen mit   Belastung des Lieferers eintritt.  9.   Die in Abschnitt VI.8. genannten Verpfl ichtun-
                                                                                gen des Lieferers sind vorbehaltlich Abschnitt
         anderen Waren, die dem Lieferanten nicht ge-  4.   Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen   VII.2. für den Fall der Schutz  oder Urheber-
         hören, weiterveräußert, gilt die Forderung des     Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom   rechtsverletzung abschließend.
         Bestellers gegen den Abnehmer in Höhe des     Vertrag, wenn der Lieferer – unter Berück-
         zwischen Lieferer und Besteller vereinbarten   sichtigung der  gesetzlichen Ausnahmefälle –      Sie bestehen nur, wenn
         Lieferpreises als abgetreten.       eine ihm gesetzte angemessene Frist für die      –  der Besteller den Lieferer unverzüglich von
       3.  Der Besteller darf den Liefergegenstand   Nachbesserung oder  Ersatzlieferung wegen     geltend gemachten Schutz- oder Urheber-
           weder  verpfänden noch zur Sicherheit   eines Sachmangels fruchtlos verstreichen   rechtsverletzungen unterrichtet,
          übereignen.                        lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor,      –  der Besteller den Lieferer in angemesse-
       4.   Der Lieferer ist berechtigt, den Liefergegen-  steht dem Besteller lediglich ein Recht zur   nem  Umfang bei der Abwehr der geltend
         stand auf Kosten des Bestellers gegen Dieb-  Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht   gemachten  Ansprüche unterstützt bzw. dem
         stahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige   auf Minderung des Vertragspreises bleibt   Lieferer die Durchführung der Modifi zie-
         Schäden zu ver sichern, sofern nicht der Be-   ansonsten ausgeschlossen.  rungsmaßnahmen  gemäß Abschnitt VI.8.
         steller selbst die  Versicherung nachweislich   5.   Weitere Ansprüche bestimmen sich   ermöglicht,
         abgeschlossen hat.                    ausschließlich nach Abschnitt VII.2. dieser      –  dem Lieferer alle Abwehrmaßnahmen
       5.   Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung    Bedingungen.                 einschließlich außergerichtlicher
         des Kaufpreises durch den Besteller eine   6.   Keine Haftung wird insbesondere in folgen-   Regelungen  vorbehalten bleiben,
         wechselmäßige Haftung des Lieferers begrün-  den Fällen übernommen:
         det, so erlöschen der Eigentumsvorbehalt,   Ungeeignete oder unsachgemäße Verwen-     –  der Rechtsmangel nicht auf einer
         einschließlich seiner vereinbarten Sonder-  dung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetrieb-    Anweisung des Bestellers beruht und
         formen, oder sonstige zur Zahlungssicherung   setzung durch den Besteller oder Dritte,      –  die Rechtsverletzung nicht dadurch
         vereinbarte Sicherheiten nicht vor  Einlösung     natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nach-    verursacht wurde, dass der Besteller den
         des Wechsels durch den Besteller als   lässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße   Liefergegenstand eigenmächtig geändert
          Bezogenem.                         Wartung, ungeeignete Betriebs mittel,   oder in einer nicht  vertragsgemäßen Weise
       6.   Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzver-    mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter   verwendet hat.
         fahrens berechtigt den Lieferer vom Vertrag     Baugrund, chemische, elektrochemische   10.  Der Besteller übernimmt für die von ihm
         zurückzutreten und die sofortige Rückgabe   oder  elektrische Einfl üsse – sofern sie nicht   beizu bringenden Unterlagen, wie
         des Liefergegenstandes zu verlangen.  vom Lieferer zu verantworten sind.    Zeichnungen, Lehren, Muster oder dgl., die
                                             Für Mängel des vom Besteller angelieferten   alleinige Verantwortung. Der Besteller hat
                                               Materials haftet der Lieferer nur, wenn er bei     dafür einzustehen, dass von ihm vorgelegte
       VI. Mängelansprüche                     Anwendung fachmännischer Sorgfalt die
            Für Sach- und Rechtsmängel der Lieferung   Mängel hätte erkennen müssen. Bei Ferti-  Ausführungszeichnungen in Schutzrechte
                                                                                Dritter nicht eingreifen. Der Lieferer ist dem
         haftet der Lieferer unter Ausschluss weiterer   gung nach Zeichnung des Bestellers haftet   Besteller gegenüber nicht zur Prüfung ver-
         Ansprüche – vorbehaltlich Abschnitt VII – wie   der Lieferer nur für die zeichnungsmäßige   pfl ichtet, ob durch die Abgabe von Angeboten
         folgt:                              Aus führung.                       auf Grund ihm eingesandter Ausführung
                                             Werden Sonderwerkzeuge in Auftrag     irgendwelche Schutzrechte Dritter verletzt
       Sachmängel                              gegeben, so darf die Bestellmenge um 10 %,   werden. Ergibt sich trotzdem aus anspruchs-
       1.   Alle diejenigen Teile sind nach Wahl des   mindestens jedoch um 2 Stück über- oder   begründenden Tatsachen eine Haftung des
           Lieferers nachzubessern oder mangelfrei zu   unterschritten werden.  Lieferers, so hat der Besteller ihn schadlos
         ersetzen, die sich infolge eines vor dem Ge-                           zu halten.
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