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Allgemeine Geschäftsbedingungen · General Sales Conditions
Dritter hat der Besteller den Lieferer unver- fahrübergang liegenden Umstandes als 7. Bessert der Besteller oder ein Dritter unsach-
züglich zu benachrichtigen. mangelhaft herausstellen. gemäß nach, besteht keine Haftung des
Die Feststellung solcher Mängel ist dem Lieferers für die daraus entstehenden Folgen.
Lieferer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung
2. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegen- Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferers. des Lieferers vorgenommene Änderungen
stand im ordentlichen Geschäftsgang weiter-
zuveräußern. Er tritt jedoch dem Lieferer 2. Zur Vornahme aller dem Lieferer notwendig des Liefergegenstandes.
bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus erscheinenden Nachbesserungen und Ersatz-
der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer lieferungen hat der Besteller nach Verständi- Rechtsmängel
oder gegen Dritte erwachsen. gung mit dem Lieferer die erforderliche Zeit 8. Führt die Benutzung des Liefergegenstandes
Zur Einziehung dieser Forderungen ist der und Gelegenheit zu geben; andernfalls ist der zur Verletzung von gewerblichen Schutzrech-
Lieferer von der Haftung für die daraus ent-
Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. stehenden Folgen befreit. Nur in dringenden ten oder Urheberrechten im Inland, wird der
Die Befugnis des Lieferers, die Forderungen Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit Lieferer auf seine Kosten dem Besteller
selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer grundsätzlich das Recht zum weiteren
Die Einziehungsbefugnis erlischt, wenn Schäden, wobei der Lieferer sofort zu ver- Gebrauch verschaffen oder den Liefergegen-
– der Besteller mit seinen Zahlungsverpfl ich- ständigen ist, hat der Besteller das Recht, den stand in für den Besteller zumutbarer Weise
tungen gegenüber dem Lieferer in Verzug Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu derart modifi zieren, dass die Schutzrechts-
gerät oder lassen und vom Lieferer Ersatz der erforderli- verletzung nicht mehr besteht.
– sie widerrufen ist oder chen Aufwendungen zu verlangen. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen
– ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- 3. Der Lieferer trägt – soweit sich die Beanstan- Bedingungen oder in angemessener Frist
ver fahrens gestellt ist. dung als berechtigt herausstellt – die unmit- nicht möglich, ist der Besteller zum Rücktritt
Der Lieferer kann dann verlangen, dass der telbaren Kosten der Nachbesserung bzw. der vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten
Voraussetzungen steht auch dem Lieferer ein
Besteller ihm die abgetretenen Forderungen Ersatzlieferung einschließlich des Versandes. Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Er trägt außerdem die Kosten des Aus- und Darüber hinaus wird der Lieferer den Be-
Einzug erforderlichen Angaben macht, die Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderli- steller von unbestrittenen oder rechtskräftig
dazugehörigen Unterlagen aushändigt und chen Gestellung der notwendigen Monteure festgestellten Ansprüchen der betreffenden
den Schuldnern die Abtretung mitteilt, soweit und Hilfskräfte einschließlich Fahrt kosten, Schutzrechtsinhaber freistellen.
nicht bereits durch den Lieferer geschehen. soweit hierdurch keine unverhältnismäßige
Wird der Liefergegenstand zusammen mit Belastung des Lieferers eintritt. 9. Die in Abschnitt VI.8. genannten Verpfl ichtun-
gen des Lieferers sind vorbehaltlich Abschnitt
anderen Waren, die dem Lieferanten nicht ge- 4. Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen VII.2. für den Fall der Schutz oder Urheber-
hören, weiterveräußert, gilt die Forderung des Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom rechtsverletzung abschließend.
Bestellers gegen den Abnehmer in Höhe des Vertrag, wenn der Lieferer – unter Berück-
zwischen Lieferer und Besteller vereinbarten sichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – Sie bestehen nur, wenn
Lieferpreises als abgetreten. eine ihm gesetzte angemessene Frist für die – der Besteller den Lieferer unverzüglich von
3. Der Besteller darf den Liefergegenstand Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen geltend gemachten Schutz- oder Urheber-
weder verpfänden noch zur Sicherheit eines Sachmangels fruchtlos verstreichen rechtsverletzungen unterrichtet,
übereignen. lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, – der Besteller den Lieferer in angemesse-
4. Der Lieferer ist berechtigt, den Liefergegen- steht dem Besteller lediglich ein Recht zur nem Umfang bei der Abwehr der geltend
stand auf Kosten des Bestellers gegen Dieb- Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht gemachten Ansprüche unterstützt bzw. dem
stahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige auf Minderung des Vertragspreises bleibt Lieferer die Durchführung der Modifi zie-
Schäden zu ver sichern, sofern nicht der Be- ansonsten ausgeschlossen. rungsmaßnahmen gemäß Abschnitt VI.8.
steller selbst die Versicherung nachweislich 5. Weitere Ansprüche bestimmen sich ermöglicht,
abgeschlossen hat. ausschließlich nach Abschnitt VII.2. dieser – dem Lieferer alle Abwehrmaßnahmen
5. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung Bedingungen. einschließlich außergerichtlicher
des Kaufpreises durch den Besteller eine 6. Keine Haftung wird insbesondere in folgen- Regelungen vorbehalten bleiben,
wechselmäßige Haftung des Lieferers begrün- den Fällen übernommen:
det, so erlöschen der Eigentumsvorbehalt, Ungeeignete oder unsachgemäße Verwen- – der Rechtsmangel nicht auf einer
einschließlich seiner vereinbarten Sonder- dung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetrieb- Anweisung des Bestellers beruht und
formen, oder sonstige zur Zahlungssicherung setzung durch den Besteller oder Dritte, – die Rechtsverletzung nicht dadurch
vereinbarte Sicherheiten nicht vor Einlösung natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nach- verursacht wurde, dass der Besteller den
des Wechsels durch den Besteller als lässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Liefergegenstand eigenmächtig geändert
Bezogenem. Wartung, ungeeignete Betriebs mittel, oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise
6. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzver- mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter verwendet hat.
fahrens berechtigt den Lieferer vom Vertrag Baugrund, chemische, elektrochemische 10. Der Besteller übernimmt für die von ihm
zurückzutreten und die sofortige Rückgabe oder elektrische Einfl üsse – sofern sie nicht beizu bringenden Unterlagen, wie
des Liefergegenstandes zu verlangen. vom Lieferer zu verantworten sind. Zeichnungen, Lehren, Muster oder dgl., die
Für Mängel des vom Besteller angelieferten alleinige Verantwortung. Der Besteller hat
Materials haftet der Lieferer nur, wenn er bei dafür einzustehen, dass von ihm vorgelegte
VI. Mängelansprüche Anwendung fachmännischer Sorgfalt die
Für Sach- und Rechtsmängel der Lieferung Mängel hätte erkennen müssen. Bei Ferti- Ausführungszeichnungen in Schutzrechte
Dritter nicht eingreifen. Der Lieferer ist dem
haftet der Lieferer unter Ausschluss weiterer gung nach Zeichnung des Bestellers haftet Besteller gegenüber nicht zur Prüfung ver-
Ansprüche – vorbehaltlich Abschnitt VII – wie der Lieferer nur für die zeichnungsmäßige pfl ichtet, ob durch die Abgabe von Angeboten
folgt: Aus führung. auf Grund ihm eingesandter Ausführung
Werden Sonderwerkzeuge in Auftrag irgendwelche Schutzrechte Dritter verletzt
Sachmängel gegeben, so darf die Bestellmenge um 10 %, werden. Ergibt sich trotzdem aus anspruchs-
1. Alle diejenigen Teile sind nach Wahl des mindestens jedoch um 2 Stück über- oder begründenden Tatsachen eine Haftung des
Lieferers nachzubessern oder mangelfrei zu unterschritten werden. Lieferers, so hat der Besteller ihn schadlos
ersetzen, die sich infolge eines vor dem Ge- zu halten.
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