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Allgemeine Geschäftsbedingungen · General Sales Conditions


          VII.  Haftung des Lieferers, Haftungs-  typischen, vernünftigerweise  vorhersehbaren        Alle sonstigen Rechte an der Software und
             ausschluss                         Schaden.                            den  Dokumentationen einschließlich der
          1.   Wenn der Liefergegenstand infolge vom   Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.    Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim
              Lieferer schuldhaft unterlassener oder fehler-                        Software lieferanten. Die Vergabe von Unter-
            hafter Vorschläge oder Beratungen, die vor   VIII. Verjährung           lizenzen ist nicht zulässig.
            oder nach Vertragsschluss erfolgten, oder
            durch die schuldhafte Verletzung anderer        Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen   X. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
              vertraglicher Nebenverpfl ichtungen – insbe-  Rechtsgründen auch immer – verjähren in
            sondere Anleitung für Bedienung und Wartung   12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche   1.   Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
                                                nach Abschnitt VII.2. gelten die gesetzlichen
                                                                                    Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich
            des Liefergegenstandes – vom  Besteller nicht   Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines   das für die Rechtsbeziehungen inländischer
            vertragsgemäß verwendet werden kann, so
            gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche   Bauwerks oder für Liefergegenstände, die     Parteien untereinander maßgebliche Recht
            des Bestellers die Regelungen der Abschnitte   entsprechend ihrer üblichen Verwendungs-  der Bundesrepublik Deutschland.
            VI und VII.2.                       weise für ein Bauwerk verwendet wurden   2.   Gerichtsstand ist das für den Sitz des
                                                und dessen Mangelhaftigkeit verursacht
           2.  Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand    haben.                   Lieferers  zuständige Gericht. Der Lieferer
            selbst entstanden sind, haftet der Lieferer –                           ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des
            aus welchen Rechtsgründen auch immer –                                    Bestellers Klage zu erheben.
            nur                               IX. Softwarenutzung
             –  bei Vorsatz,                       Soweit im Lieferumfang Software enthalten   XI.  Besondere Bedingungen für Bearbeitungs-
             –  bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der   ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließ-  verträge (Fertigstellung, Aufarbeitung,
                Organe oder leitender Angestellter,  liches Recht eingeräumt, die gelieferte Soft-  Umarbeitung oder Wiederherstellung
                                                ware einschließlich ihrer Dokumentationen   von Werkzeugen)
             –  bei schuldhafter Verletzung von Leben,   zu nutzen.                 Ergänzend zu oder abweichend von den
               Körper, Gesundheit,              Sie wird zur Verwendung auf dem dafür   Lieferbedingungen gilt für Bearbeitungs-
             –  bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen    be stimmten Liefergegenstand überlassen.   verträge:
              hat,                              Eine  Nutzung der Software auf mehr als   1.   Für das Verhalten des an den Bearbeiter
             –  im Rahmen einer Garantiezusage,    einem System ist untersagt.        eingesandten Materials übernimmt dieser
             –  bei Mängeln des Liefergegenstandes,     Der Besteller darf die Software nur im gesetz-  keine Haftung. Sein Anspruch auf Vergütung
                                                lich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG)
                soweit nach Produktionshaftungsgesetz   vervielfäl tigen, überarbeiten, übersetzen oder   bleibt unberührt.
              für Personen- oder Sachschäden an privat   von dem  Objektcode in den Quellcode um-  2.   Wird das Material bei der Bearbeitung durch
              genutzten Gegenständen gehaftet wird.  wandeln. Der  Besteller verpfl ichtet sich,     Verschulden des Bearbeiters unbrauchbar,
               Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher     Herstellerangaben – insbesondere Copyright-  entfällt sein Vergütungsanspruch.
              Vertragspfl ichten haftet der Lieferer auch   Vermerke – nicht zu  entfernen oder ohne      Der Schadensersatzanspruch des Bestellers
            bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender     vorherige ausdrückliche  Zustimmung des   richtet sich nach Abschnitt VII.2. der Liefer-
              Angestellter und bei  leichter Fahrlässigkeit,     Lieferers zu verändern.  bedingungen.
            in letzterem Fall begrenzt auf den vertrags-












































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