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Allgemeine Geschäftsbedingungen · General Sales Conditions



                 Hinweis:                                             Please note:
                  Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie                 If you want specifi c General Sales Conditions for your own country,
           bei der für Sie zuständigen Landesvertretung anfordern.  please ask your local contact.


           I. Allgemeines                     2.   Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter      Setzt der Besteller dem Lieferer – unter Be-
          1.   Allen Lieferungen und Leistungen liegen   dem  Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger   rücksichtigung der gesetzlichen Ausnahme-
              diese  Bedingungen sowie etwaige gesonderte   Selbst be lieferung. Sich abzeichnende   fälle – nach Fälligkeit eine angemessene
            vertrag liche Vereinbarungen zugrunde.     Verzögerungen teilt der Lieferer sobald als   Frist zur Leistung und wird die Frist nicht
            Abweichende  Einkaufsbedingungen des Be-  möglich mit.                    eingehalten, ist der Besteller im Rahmen
            stellers werden auch durch Auftragsannahme   3.   Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn der   der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt
            nicht Vertragsinhalt.               Liefer gegenstand bis zu ihrem Ablauf das   berechtigt. Er verpfl ichtet sich, auf Verlangen
             Ein Vertrag kommt – mangels besonderer   Werk des  Lieferers verlassen hat oder die   des Lieferers in angemessener Frist zu
                                                                                      erklären, ob er von seinem Rücktrittsrecht
            Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftrags-  Versandbereitschaft gemeldet ist. Soweit   Gebrauch macht.
            bestätigung des Lieferers zustande.  eine Abnahme zu  erfolgen hat, ist – außer
          2.   Der Lieferer behält sich an Mustern, Kosten-  bei berechtigter  Abnahmeverweigerung – der      Weitere Ansprüche aus Lieferverzug bestim-
                                                Abnahmetermin  maßgebend, hilfsweise die
                                                                                    men sich ausschließlich nach Abschnitt VII. 2
            voranschlägen, Zeichnungen u.ä. Informationen   Meldung der  Abnahmebereitschaft.  dieser  Bedingungen.
            körperlicher und unkörperlicher Art – auch in
            elektronischer Form – Eigentums- und   4.   Werden der Versand bzw. die Abnahme des
            Ur heberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht     Liefergegenstandes aus Gründen verzögert,   IV. Gefahrübergang, Abnahme
            zugänglich  gemacht werden. Der Lieferer   die der Besteller zu vertreten hat, so werden   1.   Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn
            verpfl ichtet sich, vom Besteller als vertraulich   ihm,  beginnend einen Monat nach Meldung   der Liefergegenstand das Werk verlassen hat,
            bezeichnete  Informationen und Unterlagen   der  Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft,   und zwar auch dann, wenn Teillieferungen er-
            nur mit dessen  Zustimmung Dritten zugäng-  die durch die Verzögerung entstandenen   folgen oder der Lieferer noch andere Leistun-
            lich zu machen.                      Kosten berechnet.                  gen, z.B. die Versandkosten oder Anlieferung
          3.   Muster werden nur gegen Berechnung   Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers   und Aufstellung, übernommen hat. Soweit
                                                ver zögert, so ist der Lieferer berechtigt, nach
             geliefert.                         Setzung und fruchtlosem Ablauf einer ange-  eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für
          4.   Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.   messenen Frist, anderweitig über den Liefer-  den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss
            Änder ungen bedürfen der Schriftform.  gegenstand zu verfügen und den Besteller   unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise
                                                mit angemessen verlängerter Frist zu   nach der Meldung des Lieferers über die
                                                                                      Abnahmebereitschaft durchgeführt werden.
          II. Preis und Zahlung                  beliefern.                         Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen
          1.  Die Preise gelten mangels besonderer Verein-  5.   Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf   eines nicht wesentlichen Mangels nicht ver -
            barung ab Werk einschließlich Verladung im     höhere  Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder   weigern.
            Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und     sonstige Ereignisse, die außerhalb des   2.   Verzögert sich oder unterbleibt der Versand
            Entladung. Zu den Preisen kommt die Um-    Einfl ussbereiches des Lieferers liegen,   bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die
            satzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen     zurückzuführen, so verlängert sich die   dem Lieferer nicht zuzurechnen sind, geht die
            Höhe hinzu.                           Lieferzeit angemessen. Der Lieferer wird     Gefahr vom Tage der Meldung der Versand-
          2.   Mangels besonderer Vereinbarung ist die   dem  Besteller den Beginn und das Ende     bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller
                                                  derartiger  Umstände baldmöglichst mitteilen.
            Zahlung ohne jeden Abzug á Konto des                                    über. Der Lieferer verpfl ichtet sich, auf Kosten
              Lieferers zu leisten. Berechnet wird die   6.   Der Besteller kann ohne Fristsetzung vom   des Bestellers die Versicherungen abzuschlie-
             jeweilige Liefermenge.             Vertrag zurücktreten, wenn dem Lieferer die   ßen, die dieser verlangt.
          3.   Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten, steht   gesamte  Leistung vor Gefahrübergang end-  3.   Teillieferungen sind zulässig, soweit für den
                                                gültig unmöglich wird. Der Besteller kann da-
            dem Besteller nur insoweit zu, als seine Ge-  rüber hinaus vom  Vertrag zurücktreten, wenn   Besteller zumutbar.
            genansprüche unbestritten oder rechtskräftig   bei einer Bestellung  die Ausführung eines
            festgestellt sind.                  Teils der Lieferung unmöglich wird und er ein   V. Eigentumsvorbehalt
          4.   Das Recht des Bestellers, mit Gegen-  berechtigtes Interesse an der  Ablehnung der   1.   Der Lieferer behält sich das Eigentum an dem
            ansprüchen aus anderen Rechtsverhältnissen   Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat     Liefergegenstand vor, bis sämtliche Forderun-
            aufzurechnen, steht ihm nur insoweit zu, als   der Besteller den auf die Teillieferung entfal-  gen des Lieferers gegen den Besteller aus
            sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt   lenen Vertragspreis zu zahlen. Dasselbe gilt   der  Geschäftsverbindung einschließlich der
            sind.                               bei Unvermögen des Lieferers. Im Übrigen gilt   künftig  entstehenden Forderungen, auch aus
                                                 Abschnitt VIII.2.                  gleichzeitig oder später abgeschlossenen
                                                Tritt die Unmöglichkeit oder das Unvermögen
          III. Lieferzeit, Lieferverzögerung      während des Annahmeverzuges ein oder ist   Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch
          1.   Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinba-  der Besteller für diese Umstände allein oder   dann, wenn einzelne oder sämtliche
            rungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung   weit  überwiegend verantwortlich, bleibt er zur     Forderungen des Lieferers in eine laufende
            durch den Lieferer setzt voraus, dass alle   Gegenleistung verpfl ichtet.  Rechnung aufgenommen wurden und der
            kaufmännischen und technischen Fragen                                   Saldo gezogen und anerkannt ist.
            zwischen den Vertrags parteien geklärt sind   7.   Kommt der Lieferer in Verzug und erwächst      Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestel-
            und der Besteller alle ihm  obliegenden   dem Besteller hieraus ein Schaden, so ist er   lers,  insbesondere bei Zahlungsverzug, ist
              Verpfl ichtungen, wie z.B. Beibringung der   berechtigt, eine pauschale Verzugsentschädi-  der Lieferer zur Rücknahme des Liefergegen-
              erforderlichen behördlichen Bescheinigungen   gung zu ver langen. Sie beträgt für jede volle   standes nach  Mahnung berechtigt und der
            oder Genehmigungen oder die Leistung einer   Woche der Verspätung 0,5 %, im Ganzen aber   Besteller zur Herausgabe verpfl ichtet.
              Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall,   höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der   Auf Grund des Eigentumsvor behalts kann der
            so  verlängert sich die Lieferzeit angemessen.   Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung   Lieferer den Liefergegenstand nur herausver-
            Dies  gilt nicht, soweit der Lieferer die Ver-  nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß   langen, wenn er vom Vertrag zurück getreten
            zögerung zu vertreten hat.          genutzt werden kann.                ist. Bei Pfändungen oder sonstigen  Eingriffen
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